Notarielle Tätigkeit


Erfahrung und Kompetenz

Unsere Notare können auf eine nunmehr 30-jährige Erfahrung zurückblicken, die dazu beigetragen hat, dass unsere Kanzlei inzwischen eine der größten und stärksten im hiesigen Amtsgerichtsbezirk ist. Die Herren Artur Groeneveld und Immo Radtke, LL.M. sind als Notare mit dem Amtssitz in Rhauderfehn, Herr Wilfried Boelsen ist als Notar mit dem Amtssitz in Leer tätig, sodass eine Versorgung unserer Mandanten im notariellen Bereich an beiden Orten gewährleistet ist. Geschulte Ansprechpartner sind in der Kanzlei in Rhauderfehn die Kanzleivorsteherin Frau Bürger, in Leer die ebenfalls seit vielen Jahren in unserem Hause tätige Frau Böning.

Im Interesse unserer Mandaten haben wir schon sehr früh großen Wert darauf gelegt, uns zu spezialisieren und durch den Erwerb von Fachanwaltschaften zu qualifizieren. So können wir gewährleisten, dass bei nahezu jedem rechtlichen Problem der richtige Ansprechpartner mit dem notwendigen Spezialwissen sofort zur Verfügung steht. Die langjährige Treue vieler Mandanten sowohl aus dem privaten als auch aus dem unternehmerischen Bereich gibt uns Recht.




Beste Beratung beim Verkauf von Immobilien

Wir begleiten die Vertragsparteien in sämtlichen Fragen des Immobilienverkaufs und -erwerbs, sei es beim Verkauf von Grundstücken und Häusern, bei der Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum oder beim Entwurf und der Beurkundung von Bauträgerverträgen.


Erbrecht und Unternehmensfortführung

Einen großen Teil unserer Tätigkeit nimmt inzwischen die Beratung im Erbrecht und in der Unternehmensfortführung ein. Der Notar berät den Einzelnen bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, insbesondere gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepaaren.

Wir beraten zusammen mit Unternehmern und gerne auch mit Ihren Steuerberatern die Unternehmensfortführung durch Ausgestaltung sicherer Erbfolgeregelungen oder die Übertragung von Unternehmensanteilen bereits zu Lebzeiten. Wichtig ist es dabei, die steuerlichen Komponenten (Schenkungs- und Erbschaftssteuer) nicht aus den Augen zu verlieren und optimale Lösungsansätze für unser Klientel zu schaffen.

Zur Begleitung der Mandanten im Unternehmensrecht gehört selbstverständlich auch eine sichere Vertragsregelung im familiären Bereich (z. B. durch Eheverträge) durch einen Notar.

 





Auseinandersetzungsverträge

Die Beratung bei Auseinandersetzungsverträgen und deren Beurkundung vermeidet bei rechtzeitiger Einschaltung des Notars langjährige und teure gerichtliche Streitigkeiten.

Hilflosigkeit im Alter und bei Krankheit erfordern ein hohes Maß an Handlungssicherheit. Durch kompetenten Rat sind wir Notare den Mandanten durch eine sorgfältige Urkundsgestaltung dabei behilflich, ihre privaten und unternehmerischen Angelegenheiten für den Fall der Handlungsunfähigkeit rechtzeitig und umfassend zu regeln. Dies erfolgt vornehmlich durch die Gestaltung von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, in die Patientenverfügungen eingebunden werden können.


Alle Notare vermitteln ihr breites Fachwissen regelmäßig in öffentlichen Vorträgen.