Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Nie zuvor brachte der Datenschutz so viele Herausforderungen mit sich, wie nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die DSGVO trat zum 25.05.2018 in Kraft und betrifft alle Unternehmen -dringende Handlung ist notwendig. Es drohen hohe Bußgelder, die je nach Art des Datenschutzverstoßes mit bis zu 10 Mio. bzw. sogar 20 Mio. Euro geahndet werden können. Unternehmen und Organisationen kann gar ein Bußgeld in Höhe von 2 Prozent oder gar 4 Prozent des jährlichen Umsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr drohen.

Rechtsanwalt Immo Radtke, LL.M. berät Sie in allen Themen des Datenschutzes. Dabei berät er Unternehmen, Kirchengemeinden, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie sonstige soziale Einrichtungen in der gesamten Bundesrepublik.

Er ist Datenschutzbeauftragter  des Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, K.d.ö.R und hat maßgeblich an der Erarbeitung der Datenschutzordnung mitgewirkt (www.baptisten.de). Zudem leitet er den Datenschutzrat (Aufsichtsbehörde) der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden in Deutschland.

Herr Rechtsanwalt Immo Radtke, LL.M. hilft beim Aufspüren datenschutzrelevanter Felder in Ihrem Unternehmen. Dabei unterstützt er:

  • bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts
  • der Erstellung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten (Verfahrensverzeichnis) und/oder
  • eines Verzeichnisses über Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM),
  • dem Beschäftigtendatenschutz,
  • der Aufklärung über Betroffenenrechte, dem Datenschutz auf Webseiten,
  • der Sicherheit von Datenverarbeitungen sowie der Bestellung von Datenschutzbeauftragten.
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